Aktuelles von der Insel

In unserem Blog informieren wir Sie über aktuelle Themen auf Gran Canaria.

Haustierhaltung auf Gran Canaria in Mietobjekten und Wohneigentum

In meinem heutigen Blogeintrag möchte ich mich mit dem Thema Haustierhaltung in Mietobjekten bzw. Eigentum auf Gran Canaria / Spanien beschäftigen. Weiterhin finden Sie hier nützliche Informationen zur Gesetzeslage usw.

Insbesondere bei der Suche nach Mietobjekten stellen Haustiere (wie Hund und/oder Katze) oft ein Problem dar, dies ist eher die Regel als die Ausnahme, da die meisten Vermieter eine Tierhaltung in der Mietwohnung untersagen. Das Gesetz über die städtischen Mietverhältnisse selbst verbietet die Haltung von Haustieren in der Wohnung zwar nicht ausdrücklich, überlässt es aber den Eigentümern der Immobilie, zu entscheiden, ob sie sie zulassen oder nicht. Daher hat jeder Vermieter das Recht, Tiere in seinem Mietobjekt zu untersagen, sofern dies im Mietvertrag festgehalten ist. Andernfalls hat der Mieter das Recht, Haustiere in der Wohnung zu halten, solange er die Regeln des Zusammenlebens im Haus und mit den übrigen Nachbarn respektiert.

Ein wesentlicher Hauptgrund der Untersagung von Haustieren ist, dass die Immobilien im Süden sehr dicht aneinander liegen und Eigentümer Probleme mit Nachbarn oder der Eigentümergemeinschaft vorbeugen wollen auf Grund von Lärmbelästigung durch den Hund oder durch Besuch der Katze beim Nachbarn im Garten um ihr Geschäft zu erledigen. Dazu kommt, dass die Immobilien in der Regel möbliert vermietet werden und die geleistete Mietkaution nicht ausreichen würde, beschädigtes Mobiliar zu ersetzen. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, wir legen nicht fest ob Haustiere erlaubt sind oder nicht, ich selbst bin Hundebesitzer und tierlieb, aber viele Eigentümer sind gebrandmarkt und wollen Ärger vorbeugen und untersagen daher die Haustierhaltung.

Anders sieht es bei gekauftem Eigentum in Spanien aus. Das horizontale Eigentumsrecht legt fest, dass es nicht möglich ist, die Haltung von Haustieren in Immobilien zu verbieten, die einer Eigentümergemeinschaft (comunidad) angehören. Daher kann jeder Eigentümer ein Haustier in seiner Wohnung halten, solange er die Regeln des Zusammenlebens mit den übrigen Nachbarn respektiert. Auch wenn es in manchen Eigentümergemeinschaften solche Paragrafen gibt, so sind diese nicht rechtsgültig.

War es vor einigen Jahren noch ein Problem mit seinem Hund ein Einkaufszentrum oder Geschäft zu betreten, so sind sie heute fast überall gern gesehene Gäste (abgesehen von Supermärkten). Mit dem Gesetz Real Decreto 1021/2022 hat nun jeder Eigentümer eines Lokals, Bar oder Restaurants die gesetzliche Grundlage zu entscheiden, ob er Haustiere im Inneren zulässt oder nicht.

Beachten Sie bitte, dass Hund und Katze auf den Kanarischen Inseln einigen Erkrankungen ausgesetzt sind, die es so in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht gibt und daher eine andere Prophylaxe erforderlich sein kann. Beim Hund ist es zum Beispiel die gefürchtete Herzwurmerkrankung. Sollten Sie mit Ihrem Tier also auf die Kanaren reisen wollen oder umziehen, so wenden Sie sich bezüglich der Prophylaxe von Krankheiten vor Ihrer Reise auf die Kanaren mit Ihrem Tier am besten schon in Deutschland an einen Tierarzt, um rechtzeitig mit der Prophylaxe oder notwendigen Impfungen zu beginnen.

Seit dem 29. September 2023 ist in Spanien das neue Tierschutzgesetz, auch bekannt als "Ley de Bienestar Animal", in Kraft, das sich es zum Ziel gemacht hat, Tiere besser zu schützen.

Personen, die Haustiere misshandeln, müssen nun mit Strafen von bis zu 200.000 Euro rechnen. Trotz massiver Kritik sind Jagdhunde von diesem Gesetz ausgenommen, warum dies so ist, bleibt auch mir ein Rätsel. Die obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hundebesitzer ist noch nicht in Kraft, da hierzu noch Richtlinien erarbeitet werden. Ebenso sind die geplanten Schulungskurse für Hundebesitzer noch nicht endgültig im Gesetz verankert.

Da wir beim Thema Haftpflichtversicherung gerade sind: Weiterhin gilt jedoch die Haftpflichtversicherungspflicht für perros potencialmente peligrosos, potenziell gefährliche Hunde, die reinrassig oder Kreuzungen von Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu sind. Neben einer Haftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 200.000 Euro müssen Halter von Hunden dieser Rasse sowie Mischlingen dieser Rassen noch einige anderen Anforderungen erfüllen. Für die Haltung von Tieren, die als potenziell gefährlich eingestuft werden, ist eine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich, die vom Rathaus der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers erteilt wird, wenn die Einhaltung der folgenden Anforderungen überprüft wurde:

  • Volljährig sein.
  • Keine Vorstrafen wegen Tötung, Körperverletzung, Folter, Verbrechen gegen die Freiheit oder die moralische Unversehrtheit, die sexuelle Freiheit und die öffentliche Gesundheit, der Verbindung mit bewaffneten Banden oder des Drogenhandels verurteilt worden sein und zudem darf dem Halter nicht durch gerichtliche Entscheidung das Recht entzogen worden sein, potenziell gefährliche Tiere zu halten.
  • Potenzielle Halter dürfen nicht wegen schwerer oder sehr schwerer Verstöße mit einer der zusätzlichen Sanktionen (Beschlagnahmung, Einziehung, Sterilisierung oder Tötung, Schließung der Einrichtung und vorübergehende oder endgültige Aussetzung der Lizenz für die Haltung potenziell gefährlicher Tiere oder des Schulungsnachweises des Tierhalters) gemäß dem Ley 50/1999 über die rechtliche Regelung für potenziell gefährliche Tiere bestraft worden sein.
  • Physisch und psychisch in der Lage sein, potenziell gefährliche Tiere zu halten.


Das neue Tierschutzgesetz legt fest, dass Hunde nicht länger als 24 Stunden allein gelassen werden dürfen, während bei Katzen dieser Zeitraum bei 3 Tagen liegt. Zoohandlungen dürfen keine Tiere mehr verkaufen, einschließlich Frettchen, und übermäßiges Ausstellen von Haustieren ist nicht mehr gestattet.

Das Hauptziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Missbrauch und Aussetzen von Haustieren in Spanien. Es will eine "verantwortungsbewusste Gesellschaft bei der Haltung von Tieren" forcieren.

Der Verkauf von Tieren ist nur registrierten Züchtern vorbehalten und Tiere (Hunde, Katzen und Frettchen) müssen sterilisiert sein, bevor sie verkauft werden. Es gibt auch andere Methoden für Hündinnen, um eine ungewollte Trächtigkeit zu verhindern, vorausgesetzt, es wird dem Tier kein Schaden oder Leid zugefügt. Dieses Thema wird kontrovers diskutiert, auch von Tierärzten und Tierschutzverbänden, da es bei Hunden nicht zwangsläufig notwendig ist, diese zu sterilisieren oder zu kastrieren, um sie an der ungewollten Fortpflanzung hindern zu können.

Tierheime und -zentren dürfen nun keine Tiere mehr töten, selbst bei Platzmangel oder finanziellen Problemen. In der Vergangenheit wurden in Spanien jährlich etwa 100.000 Tiere aus diesen Gründen getötet. Das Einschläfern ist nur erlaubt, wenn es nach tierärztlichen Kriterien notwendig ist, zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, die nicht behandelt werden können. Diese Regelung gilt auch für Privatpersonen und Straßenkatzen.

Jedes Tier muss registriert und gechippt sein, und der Besitzer muss die medizinische Versorgung des Tieres gewährleisten. Bei Problemen im Zusammenleben mit dem Tier sollte auch ein Tierverhaltensexperte hinzugezogen werden.

Das Gesetz wird weiterhin von der Gesellschaft, Experten und Politikern kritisiert. Einige Aspekte gehen möglicherweise über das Ziel hinaus und könnten das Wohl der Tiere gefährden, insbesondere im Hinblick auf Jagdhunde, die nicht berücksichtigt werden. Es gibt viele Punkte, die für Verwirrung sorgen. Es ist daher zu erwarten, dass das Gesetz in Zukunft noch überarbeitet und angepasst wird. Gleichzeitig wurde parallel zum neuen Gesetz auch das Strafgesetzbuch geändert, um höhere und härtere Strafen für Tierquälerei zu ermöglichen.

Ich wünsche uns allen ein anständiges und respektvolles Zusammenleben zwischen Mensch und Tier.

Viele Grüße von Gran Canaria,

Kai Derichs

Unser Service - Sprechen Sie mit uns

Immobilie verkaufen

Service für Verkäufer

Sun World Immobilien begleitet Sie beim Immobilienverkauf. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem passenden Käufer.

Immobilie kaufen

Service für Käufer

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg durch den Kaufprozess und finden Ihre Wunschimmobilie auf Gran Canaria.