Energiepass / Energiezertifikat

Wichtig: Beim Verkauf und der Vermietung einer Immobilie auf Gran Canaria ist ab dem 01.06.2013 der Energiepass/Energiezertifikat Pflicht.

Wichtige Kundeninformation

Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen und das Energierzertifikat noch nicht haben, lesen Sie gerne die nachfolgenden Informationen.

Dieser Energiepass ist notwendig um Verkaufen oder auch um Vermieten zu können, die spanischen Notariate achten beim Verkauf der Immobilie darauf.

Abbildung der Energieeffizienzklassen A bis G

Wer erstellt den Energiepass?

Das Ministerium schreibt vor, dass die Erstellung eines Energieeffizienzzertifikats nur von einem qualifizierten und homoligierten Techniker vorgenommen werden darf.

Wieviel kostet die Ausstellung eines Energiepasses?

Die Gebühren richten sich nach der Größe der Wohnfläche und können dadurch variieren, die Kosten für die Erstellung des Zertifikats liegen in der Regel zwischen 70€ und 180€.

Ab dem 1. Juni 2013 muss jedes Gebäude, Wohnung und Lokal das zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird, mit einem Energieausweis (certificado de eficiencia energética) ausgezeichnet sein. Dieses Zertifikat muss jedem potentiellen Kunden vorgelegt werden können. Dem Käufer das Original oder dem Mieter eine Kopie. (Real Decreto 235/2013), del 5. April 2013.  

Dieses neue Gesetz verpflichtet jeden Verkäufer oder Vermieter dazu dem jeweiligem Interessenten einen Energieausweis, welcher konkrete Auskunft über die Energieeffizienz des betreffenden Objekts gibt, vorzulegen, mit dem Hintergrund, dass diese wichtigen Informationen bei der Entscheidung zu einem Kauf oder Anmietung berücksichtigen werden kann. Man beabsichtigt damit durch die Bewertung und den Vergleich der Energieeffizienz besonders Immobilien mit hoher Effizienz und hoher Energieersparnis zu bevorzugen.

Der Eigentümer ist verantwortlich für die Beantragung des Energieausweises, die damit verbundenen Kosten und für die Registrierung bei der zuständigen Behörde. Weiterhin ist der Eigentümer verpflichtet, das Zertifikat bei eventuellen Kontrollen durch Inspektoren der Gemeindeverwaltung, vorlegen zu können.

Das Zertifikat hat einen Gültigkeitsdauer von maximal 10 Jahren. Jede regionale Gemeinde entscheidet über die Bedingungen einer Verlängerung oder Aktualisierung. 

Durch den Erwerb des Energieausweises erhält die Immobilie ein Energieeffizienzetikett, welches während der gesamten Laufzeit, bis zur nächsten Erneuerung gültig ist. Das Etikett ist ein unverwechselbares Zeichen für die Klassefizierung, und der Artikel 12.2 besagt, dass das Energieeffizienzetikett in jedem Angebot, Veröffentlichung und Werbung für den Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden, Wohnungen und Lokalen mit einbezogen werden muss. Dadurch wird, wie in anderen europäischen Ländern, wo dieses Gesetz schon lange Gültigkeit hat, bei der Werbung durch Immobilienmakler oder Internetportale das Etikett ein weiteres Kriterium für die Immobilie werden.

Außerdem verweist man in diesem Zusammenhang auf die disziplinaren Konsequenzen entsprechend der aktuell gültigen Rechtsvorschriften über den Schutz von Verbrauchern und über die Zertifizierung von Gebäuden.

Fragen zum Energiepass

Bei Unsicherheiten und Fragen zum Energiezertifikat oder einem Terminwunsch, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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