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Das Kaufinteresse und der Wunsch nach einem Domizil in Spanien sind nach wie vor riesig und ungebrochen, die Preise gehen nach oben und die Kanaren boomen. Einige Eigentümer verkaufen auf Grund der gestiegenen Kaufpreise, andere möchten sich räumlich vergrößern oder verkleinern und der Nächste hegt aus Altersgründen den Wunsch sich von der jeweiligen Immobilie zu trennen. Alles nachvollziehbare Motive, wovon ein künftiger Immobilienkäufer profitieren kann, denn so bekommt natürlich ein neuer Eigentümer die Möglichkeit die herrlichen Ganzjahrestemperaturen Gran Canarias und die Schönheit der Insel, sowie die neu erworbene Immobilie genießen zu können.
Im Jahr 2021 wurden auf den Kanarischen Inseln ca. 24.500 Immobilien verkauft. Fast 30 % mehr als im Jahr 2020. Gründe hierfür sind nicht zuletzt die dramatisch angestiegene Inflation von derzeit zwischen 8-10 %, Negativzinsen auf Sparguthaben, Unzufriedenheit mit politischen Entscheidungen in den Herkunftsländern, der Krieg in der Ukraine und der Wunsch nach Abwechslung. Sonne, Licht, Berge, Strand und Meer sowie die weltoffene, freundliche und liberale Kultur ziehen die Menschen nach Gran Canaria.
Aller Voraussicht nach wird aufgrund der zuvor zusammengefassten Gründe, der Boom nach Immobilien auf den Kanaren anhalten. So die mehrheitlichen Meinungen von führenden Immobilienmaklern, hiesiger Politik und Medien. International betrachtet sind die Immobilienpreise auf Gran Canaria durchaus noch moderat, wenn man dies mit Orten von Interesse in Deutschland, Mallorca oder ähnlichen vergleicht.
Es gibt da durchaus zahlreiche Möglichkeiten den richtigen Preis zu finden: Entweder Sie fragen Ihren Nachbarn, Sie nutzen einen Zufallsgenerator oder Sie schauen wie viel Platz noch auf Ihrem Konto ist.
Spaß bei Seite, nutzen Sie die Expertise eines seriösen Immobilienbüros mit langjährigen Erfahrungswerten rund um den Immobilienmarkt in der Region wo sich Ihre Immobilie befindet. Sun World Immobilien ist vorrangig im Süden von Gran Canaria tätig, somit sind uns die Bereiche um Maspalomas, Playa del Inglés, San Agustín, Meloneras, San Fernando, Pasito Blanco, Playa del Águila, Bahía Feliz, El Tablero, Salobre Golf und das Sonnenland besonders geläufig. International sind Bewertungsverfahren wie Sachwert-, Ertragswert- als auch das Vergleichswertverfahren anerkannt. Auf Gran Canaria findet in der Regel das Sachwert- und Vergleichswertverfahren Anwendung.
Am liebsten würde ich jetzt natürlich schreiben: „Kontaktieren Sie uns gerne unter unseren zahlreichen Kontaktmöglichkeiten“, aber soweit möchte ich mit dem Eigenlob nun nicht gehen. Dennoch freuen wir uns selbstverständlich über jeden Kundenkontakt, ein bisschen Eigenwerbung sollte an dieser Stelle erlaubt sein. Hin und wieder wird sich der eine oder andere Verkäufer/in denken, „Was soll ich mit einem Makler, dieses Geld kann ich mir doch sparen“, nur unterschätzen viele die Erfahrungen, die Aufgaben, die Einschätzung, die Unterstützung und das breite Netzwerk um einen erfolgreichen und zufriedenstellenden Immobilienverkauf realisieren zu können. Der Makler ist bei der Bewertung nahezu unerlässlich, denn er kennt den Markt und die erzielten Verkaufserlöse, er hat oft ein bestehendes Interessentenportfolio auf welches das Anforderungsprofil zugeschnitten ist.
Selten tauchen auch Zweifel bezüglich der Legalität einer Immobilie auf, diese klärt der Makler teilweise in Mithilfe von Architekten und/oder Fachanwälten ab. Weiterhin unterstützt das Immobilienbüro den Verkäufer/in mit Tipps zur verkaufsfördernden Dekoration, Gestaltung oder auch entscheidenden Reparaturen. Zu den Aufgaben zählt das sondieren von Kaufinteressenten, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen, Erstellung ansprechender Fotos/Videos, Exposés, Verhandlungsführung, die Beschaffung von notwendigen Unterlagen, bis zur Vorbereitung eines Kaufoptionsvertrages mit Inventarliste und die dann weiterführenden Vorbereitungen bis zum Notartermin und darüber hinaus.
Die Maklerprovision bezahlt in Spanien üblicherweise die Verkäuferseite, die Rechnung (factura) kann bei der Gewinnsteuererklärung abgesetzt werden, insofern zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem heute erzielten Verkaufspreis eine Differenz liegt. Was jedoch auf Grund der permanenten Preissteigerungen in den letzten Jahrzehnten so gut wie immer der Fall ist.
Bei diesem Punkt kursiert einiges an Halbwissen und es gibt immer wieder Verwechslungspotenzial. Sehr häufig wird die Gewinnsteuer mit der Wertzuwachsteuer verwechselt. Beide Steuern zählen zu den Verkäufersteuern.
Die Gewinnsteuer, oft auch als Kapitalertragssteuer oder Spekulationssteuer bezeichnet, ist auf den Differenzbetrag zwischen damaligen Kaufpreis und dem heutigen Verkaufspreis zu entrichten. Angenommen Sie haben ein Haus oder Apartment zu 200.000 € vor 12 Jahren gekauft und verkaufen es nun zu 300.000 €, so müssen Sie die Differenz von 100.000 € mit den nachfolgenden Steuersätzen versteuern. Sie können von dem „Gewinn“ natürlich noch verschiedene Kosten absetzen, so zum Beispiel die Maklerrechnung, die damaligen Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuchamt, Steuerbüro) oder auch einige (nicht alle) offiziellen Rechnungen von Umbauten, welche genau möglich sind, überprüft das Steuerbüro. Wichtig ist, dass auf den offiziellen Rechnungen alle Daten wie auch Ihre NIE-Nummer ersichtlich sind. Sollten Sie als Verkäufer kein steuerlicher Resident auf Gran Canaria sein, so müssen 3 % vom Kaufpreis als eine Art Steuervorauszahlung (A-Conto-Zahlung) einbehalten werden. Diese 3 % müssen von der Käuferseite an die Finanzbehörden abgeführt werden. Bei Ihrer Steuererklärung nach dem erfolgten Verkauf, werden diese 3 % verrechnet. Haben Sie keinen Gewinn gemacht, bekommen Sie diese 3 % zurückerstattet. Sollte der Gewinn größer ausfallen, werden Sie eine freundliche Aufforderung zur Nachzahlung erhalten.
Steuersätze Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf auf Gran Canaria (hier mit Hauptwohnsitz):
19 % bei einem Nettogewinn bis 6.000 €
21 % zwischen 6.000-50.000 € Nettogewinn
23 % zwischen 50.000-200.000 € Nettogewinn
26 % ab 200.000 € Nettogewinn
Sollten Sie kein steuerlicher Resident auf Gran Canaria sein, liegt die Gewinnsteuer bei 19%.
Noch gerne einige Worte zur Wertzuwachssteuer (plusvalía), eine seit Jahren umstrittene, jedoch vom Verkäufer zu bezahlende Steuer. Diese kommt der jeweiligen Gemeinde zu Gute, in welcher sich die Immobilie befindet. Die Begründung ist, da die Gemeinde in den Jahren Verbesserungen an der Infrastruktur wie Straßen, Plätze, Promenaden, Parks usw. mit Steuergeldern vorgenommen hat, profitiert der jeweilige Verkäufer auch von diesen öffentlichen Investitionen mit Wertsteigerung. Für die genaue Berechnung haben wir einen Kontakt in der Gemeinde (Ayuntamiento), somit veranlassen wir gerne innerhalb von 2 Arbeitstagen die entsprechende Kalkulation. Grundlage der Berechnung bilden der Katasterwert der Immobilie sowie die Besitzdauer.
Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne ein engagiertes, kompetentes Steuerbüro mit Sitz im einem der Bürotürme des "Edificio Mercurio", in Playa del Inglés.
Sollte die jeweilige Immobilie mit einer Hypothek belastet sein, ist dies grundsätzlich kein Problem, wir müssen es nur wissen und erfahren dies spätestens bei der Beantragung eines aktuellen Grundbuchauszuges. Beim notariellen Verkauf muss ein Zertifikat von der begünstigten Bank, über die genaue Höhe der zu bezahlenden Restschuld am Tage des Notartermins vorliegen. Dieses Zertifikat heißt: Certificado de saldo de préstamo/crédito hipotecario. Also wird der Verkäufer den Restbetrag ausbezahlt bekommen, minus der eventuellen Einbehalte / Kosten / oder noch offenen Finanzierung.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Tipps zum Immobilienverkauf weitergeholfen zu haben. Seit nunmehr 13 Jahren ist Sun World Immobilien auf Gran Canaria tätig. Bei allen Aufgaben und Kundenkontakten ist und bleibt der schönste Moment aus meiner Sicht, im Notariat in zufriedene und glückliche Gesichter von Käufern und Verkäufern zu schauen. Und wie sollte es anderes sein, auch wir freuen uns über ein abgeschlossenes Geschäft und dem damit verbundenen Geldeingang auf dem Konto. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön für das Vertrauen vieler Kunden in den vergangenen Jahren, ich weiß das der eine oder andere gelegentlich meine Blogeinträge liest. Das Leben ist wahrhaftig keine Einbahnstraße, deswegen lebe ich stets nach dem Motto: „Leben und leben lassen“, und sollten Sie jemanden kennen, der eine Immobilie verkaufen oder auch kaufen möchte, gibt es als Dankeschön bei einer erfolgreichen Vermittlung immer und unaufgefordert einen finanziellen Bonus.
Sonnige Grüße von unserer gemeinsamen Lieblingsinsel Gran Canaria,
Kai Derichs